Allgemeine Geschäftsbedingungen der SwissDIT Dienstleistungen für IT, IoT und UE

 

Kontaktdaten

Roberto Giardina
SwissDIT Dienstleistungen für IT, IoT und UE
Voßhöfener Straße 104a,
58300 Wetter
Deutschland

- nachfolgend "SwissDIT" genannt -

Kontakt:

Büro 0049 2335 8484289
Mobile 0049 176 27159256
Email kontakt@swissdit.ch

 

1. Gegenstand der Leistungen

1.1 Zu den nachfolgenden Bedingungen erbringt SwissDIT für den Auftraggeber Dienstleistungen im Bereich Administrative Dienstleistungen, Technische Vertriebsassistenz, Kundensupport, E-Commerce und Website Support, Übersetzungen und Lokalisierungen, Spezielle Dienstleistungen für die IT-, IoT- und Consumer Electronics-Branche, Datenerfassung und Datenpflege, Internet / Web / Marktrecherchen & Analyse sowie Dienstleistungen nach Absprache. Die Dienstleistungen von SwissDIT richten sich nur an Unternehmen, nicht an Verbraucher.
1.2 Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Regelungen bedürfen der Schriftform. Die Übernahme einer Garantie für bestimmte Eigenschaften (Beschaffenheit) bedarf zu ihrer Wirksamkeit ebenfalls der schriftlichen Bestätigung durch SwissDIT.
1.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden, auch wenn auf sie im Rahmen des Vertragsabschlusses Bezug genommen wurde, nur mit schriftlicher Zustimmung von SwissDIT Vertragsbestandteil.
1.4 Der Umfang der Dienstleistung und deren Vergütung werden in dem jeweiligen Dienstleistungsangebot festgelegt. Soweit in dem Dienstleistungsangebot nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, übernehmen wir keine Projekt- und/oder Erfolgsverantwortung. Diese trägt der Kunde. Wir verpflichten uns jedoch, die Dienstleistung nach den Grundsätzen der ordnungsgemäßen Berufsausübung zu erbringen

2. Angebote

2.1 Angebote sind, wenn nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, freibleibend. An einen erteilten Auftrag ist der Kunde vier Wochen gebunden. Ein Auftrag gilt erst dann als angenommen, wenn er schriftlich bestätigt, wir eine Bestellbestätigung per Internet übersandt haben oder wir innerhalb dieser Frist mit der Lieferung begonnen haben.
2.2 Geringfügige technisch bedingte Abweichungen vom Angebot bzw. technische und gestalterische Abweichungen von Beschreibungen und Angaben in Prospekten, Katalogen und schriftlichen Unterlagen sowie Modell-, Konstruktions- und Materialänderungen in Folge des technischen Fortschritts bleiben vorbehalten, ohne daß hieraus Rechte gegen SwissDIT hergeleitet werden können.
2.3 In den Verträgen genannte Liefer- und Leistungstermine oder -fristen sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich festgelegt worden sind.

3. Leistungen von SwissDIT

Mit den unter diesen Bedingungen erbrachten Leistungen unterstützt SwissDIT ihre Kunden ausschließlich bei den Vorhaben, die die Kunden in eigener Verantwortung durchführen. SwissDIT übernimmt im Zusammenhang mit den erbrachten Leistungen keine Verantwortung für ein bestimmtes Ergebnis, soweit nichts Gegenteiliges ausdrücklich vereinbart wurde.

4. Leistungen des Kunden

4.1 Zur Erfüllung der ihr obliegenden Leistungen ist SwissDIT unter Umständen regelmäßig auf Unterstützung des Kunden bzw. Zugriff auf dessen System und Daten angewiesen. Der Kunde wird daher SwissDIT in dem erforderlichen Umfang bei der Erbringung der Leistungen unterstützen. Insbesondere wird der Kunde SwissDIT die für den Systemzugang erforderlichen Informationen und Zugangsdaten zeitnah Auftragserteilung zur Verfügung stellen. Die Unterstützung durch den Kunden ist Voraussetzung für die zeitgerechte Erbringung der Dienstleistungen von SwissDIT. Wird diese Unterstützung nicht in dem erforderlichen Umfang erbracht, sind etwa getroffene Terminvereinbarungen hinfällig und in entsprechender Weise anzupassen.
4.2 Der Kunde stellt sicher, daß täglich - bei Bedarf in kürzeren Abschnitten - Backups des gesamten ITSystems, zu dem SwissDIT Zugang gewährt wird, durchgeführt werden. Der Kunde wird SwissDIT schnellstmöglich über etwaige Änderungen am ITSystem oder den verarbeiteten Daten informieren, die Einfluß auf die von SwissDIT zu erbringenden Dienstleistungen haben können. Dies gilt insbesondere, wenn derartige Änderungen sich auf den Umfang und die Kosten der Dienstleistungen von SwissDIT auswirken können.
4.3 Die Unterstützungsleistungen des Kunden erfolgen ohne zusätzliche Berechnung.
4.4 Vorbehaltlich abweichender Vereinbarung umfaßt die Unterstützung von SwissDIT durch den Kunden insbesondere Folgendes:
- Wenn nötig, Zugang zu dem IT-System des Kunden
- Unterstützung durch einen Mitarbeiter
- Die Möglichkeit zum Remotezugriff nach Absprache.

5. Nutzungsrechte

Sämtliche in Verbindung mit den Dienstleistungen von SwissDIT stehenden gewerblichen Schutzrechte, insbesondere Urheberrechte an erbrachten Leistungen, verbleiben bei SwissDIT. Dem Kunden werden diejenigen Nutzungsrechte eingeräumt, die für eine vertragsgemäße Nutzung der Dienstleistungen von SwissDIT erforderlich sind. Beabsichtigt der Kunde, Dritten Nutzungsrechte an den erbrachten Dienstleistungen einzuräumen, bedarf dies der schriftlichen Zustimmung von SwissDIT.

6. Kündigung

Kündigt der Kunde den Vertrag oder einzelne Leistungsteile vor Leistungserbringung, so behält SwissDIT bei Verträgen, die zu einem Fest- oder Mindestpreis abgewickelt werden, den vollen Zahlungsanspruch. SwissDIT muß sich jedoch das anrechnen lassen, was sie infolge der Kündigung an Aufwendungen erspart, durch anderweitigen Einsatz erwirbt oder böswillig zu erwerben unterläßt.

7. Preise und Zahlungsbedingungen

7.1 Die Rechnungsstellung erfolgt monatlich.
7.2 Alle Preise verstehen sich in EURO.
7.3 Falls nicht anders vereinbart, zahlt der Kunde spätestens innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug.
7.4 Für den Eintritt des Zahlungsverzugs und seine Folgen gelten die gesetzlichen Regelungen.
7.5 Werden SwissDIT nach Vertragsabschluß Umstände bekannt, welche die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen, ist SwissDIT berechtigt, ihre Leistungen von der Vorauszahlung der vereinbarten Gebühren oder einer Sicherheitsleistung in gleicher Höhe abhängig zu machen.
7.6 Die Aufrechnung mit nicht rechtskräftig festgestellten oder nicht anerkannten Forderungen ist ausgeschlossen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur im Hinblick auf Gegenansprüche aus diesem Vertragsverhältnis geltend machen.

8. Qualität der Leistungen/Haftung

8.1 Wir haften für Schäden, soweit diese a) vorsätzlich oder grob fahrlässig von uns verursacht wurden, oder b) leicht fahrlässig von uns verursacht wurden und auf wesentliche Pflichtverletzungen zurückzuführen sind, die die Erreichung des Vertragszwecks gefährden, oder auf die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen darf.
8.2 Im Übrigen ist unsere Haftung unabhängig von deren Rechtsgrund ausgeschlossen, außer wir haftet kraft Gesetzes zwingend, insbesondere wegen Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit einer Person, Übernahme einer ausdrücklichen Garantie, arglistigen Verschweigens eines Mangels oder nach dem Produkthaftungsgesetz. Garantien durch uns erfolgen nur schriftlich und sind als solche zu bezeichnen.
8.3 Zur Vorbeugung gegen Schäden beachtet der Kunde auch im eigenen Interesse die im IT-Bereich üblichen oder empfohlenen Vorsichtsmaßnahmen und stellt z. B. sicher, daß Daten und Programme regelmäßig gesichert werden und mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können.
8.4 Außer bei Vorsatz ist die Haftung in jedem Falle auf die Vertragssumme beschränkt.
8.5 Die Verjährungsfrist für die Rechte gemäß vorstehendem Absatz 1 und Absatz 2 und Schadensersatzansprüche beträgt 1 Jahr.
8.6 Alle vorgenannten Haftungsregelungen gelten auch zu Gunsten von Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen von SwissDIT.

9. Vertraulichkeit

Die Vertragspartner verpflichten sich einander zeitlich unbeschränkt, über Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie als vertraulich bezeichneten Informationen, die im Zusammenhang mit der Vertragsdurchführung zugängig gemacht werden, Stillschweigen zu bewahren. Die Weitergabe an nicht mit der Durchführung des Auftrages beschäftigte Dritte erfolgt nur mit vorheriger schriftlichen Zustimmung des jeweils anderen Vertragspartners.

10. Allgemeines

10.1 Die Rechte aus dem Vertrag können nur mit Zustimmung von SwissDIT auf Dritte übertragen werden; hiervon ausgenommen ist die Übertragung auf mit dem Kunden im Sinne von § 15 AktG verbundene Unternehmen.
10.2 Sofern eine Bestimmung im Rahmen des Vertragsverhältnisses der Vertragspartner unwirksam ist, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine andere ersetzt, die dem ursprünglich angestrebten Zweck so nahe wie möglich kommt.
10.3 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist 58300 Wetter (Ruhr), Deutschland.
10.4 Für die Vertragsbeziehung gilt deutsches Recht.
Die Geschäftsführung der SwissDIT, Voßhöfener Straße 104a, 58300 Wetter, Deutschland, 01.02.2019

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